Öko-Bonus bei 110% und KREDITÜBERTRAGUNG
Dank des 110% Superbonus können diejenigen, die bis zum 30. Juni 2022 eine Renovierung durchführen, mit einem 110% igen Abzug der Kosten rechnen, die für Eingriffe anfallen, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und das Erdbebenrisiko verringern. Was Sie über die zugelassenen Jobs und die notwendigen Anforderungen wissen müssen, mit allen praktischen Hinweisen und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
Wenn Sie den Superbonus benutzen können
Es handelt sich im Wesentlichen um zwei Arten von Eingriffen, die das Recht auf den Abzug von 110% gewähren. Sie können sowohl die einzelne Immobilieneinheit als auch die Eigentumswohnung betreffen. In jedem Fall sind Neubauten ausgeschlossen. Tatsächlich müssen die der Eingriffe unterliegenden Immobilien bereits vorhanden sein und vorhanden sein funktionierende oder reaktivierbare Klimaanlage. Tatsächlich werden wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmeleistung des Gebäudes und zur Verringerung des Erdbebenrisikos nach einem von der Finanzbehörde bestätigten genauen Schema erleichtert. Sehen wir uns die Liste der sogenannten "Fahr" -Jobs im Detail an:
- Wärmedämmungseingriffe von undurchsichtigen geneigten, vertikalen und horizontalen Oberflächen (Begrenzung des beheizten Volumens nach außen, der unbeheizten Räume oder des Bodens einschließlich des Daches) wirken sich mit einer Inzidenz von mehr als 25 auf die Gebäudehülle aus % der Bruttoverteilungsfläche des Gebäudes oder der Immobilieneinheit befindet sich in Mehrfamilienhäusern, die unabhängig sind und einen unabhängigen Zugang nach außen haben. Eingriffe in die Dachisolierung gehören zu denen, die erleichtert werden. Tatsächlich ist die Brutto-Dispersionsfläche nicht ausschließlich auf einen lokalen Dachboden beschränkt. Der Abzug gilt für maximale Kosten von 40.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude für Gebäude mit 2 bis 8 Einheiten besteht. Wenn das Gebäude mehr als 8 Wohneinheiten hat, werden die maximalen Kosten auf 30.000 Euro pro Einheit gesenkt. Für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mit unabhängigem Zugang nach außen beträgt der maximal abzugsfähige Aufwand 50.000 Euro.
- Eigentumswohnungsinterventionen zum Ersatz bestehender Winterklimaanlagen durch zentralisierte Systeme zum Heizen, Kühlen (wenn reversible Wärmepumpen installiert sind) und zur Erzeugung von Warmwasser. Zentralisierte Systeme müssen ausgestattet sein mit:
- Kondensationswärmeerzeuger mit einem Wirkungsgrad von mindestens der Klasse A;
- hocheffiziente Wärmepumpengeneratoren, auch mit geothermischen Sonden;
- Hybridgeräte, bestehend aus einer integrierten Wärmepumpe mit Brennwertkessel, werkseitig montiert und vom Hersteller ausdrücklich für die Zusammenarbeit ausgelegt;
- Mikro-KWK-Anlagen, die zu einer Primärenergieeinsparung (PES) von mindestens 20% führen;
- Sonnenkollektoren;
- Der Anschluss an Fernwärme ist auch ausschließlich für Berggemeinden zulässig.
Der Abzug ist auch fällig für die Kosten der Entsorgung oder Rückgewinnung des ersetzten Systems, für den Ersatz des vorhandenen Sammelabzugs durch mehrere oder neue Sammelabzugssysteme, die mit Brennwertgeräten kompatibel sind, sowie für die Kosten im Zusammenhang mit der Anpassung von Verteilungssystemen wie z Rohre, Emissionen wie Heizungs- und Regelungssysteme wie Sonden, Thermostate und Thermostatventile. Der maximale Aufwand für die Nutzung von 110% beträgt 20.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der Immobilieneinheiten, aus denen das Gebäude für Gebäude mit bis zu 8 Einheiten besteht. Wenn die Einheiten mehr als 8 sind, wird die maximale Dicke für jede Einheit auf 15.000 Euro gesenkt. - Eingriffe an einzelnen Gebäuden (oder an der Immobilieneinheit in Mehrfamilienhäusern, die unabhängig sind und einen unabhängigen Zugang nach außen haben) zum Ersatz bestehender Winterklimaanlagen durch Systeme mit den gleichen Eigenschaften wie die gerade genannten Eingriffe in Eigentumswohnungen mit Zusatz von Biomassekesseln mit einer Emissionsleistung, die mindestens der 5-Sterne-Qualitätsklasse für nicht methanisierte Gebiete entspricht. Der Abzug ist auch für die Kosten der Entsorgung oder Sanierung des ersetzten Systems fällig. Die maximalen Kosten für 110% betragen 30.000 Euro.
- Bei anderen Energiesanierungsarbeiten ist der Abzug von 110% auch für diese Arbeiten im Rahmen der diesbezüglichen Kostengrenzen fällig.
- die Installation einer Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen in Gebäuden mit unterschiedlichen Ausgabengrenzen. Tatsächlich betragen die maximalen Kosten 2.000 Euro für Einfamilienhäuser oder für Immobilieneinheiten in Mehrfamilienhäusern, die funktional unabhängig sind und einen oder mehrere unabhängige Zugänge von außen haben. 1.500 Euro für Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mit maximal acht Säulen und 1.200 Euro für Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen mit mehr als acht Säulen. Der Vorteil bezieht sich auf eine einzelne Gebührenspalte pro Immobilieneinheit;
- Installation von an das Stromnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen und von integrierten Speichersystemen oder Photovoltaik-Solaranlagen an einschlägigen Gebäudestrukturen;
- Interventionen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse in Bezug auf Aufzüge und Lastenaufzüge, die Schaffung jedes Werkzeugs, das durch Kommunikation, Robotik und andere Mittel fortschrittlicherer Technologien zur Förderung der internen und externen Mobilität zu Hause geeignet ist Schwerbehinderte oder Menschen über 65 Jahre.
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